Erbschaft

Bei einem Erbe schießen Ihnen wahrscheinlich unzählige Fragen durch den Kopf…

Muss ich das Erbe annehmen? Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Was muss ich juristisch beachten?

Die Immobilie als Nachlass.

Eine große Verantwortung

Es ist eine besondere Situation, wenn Sie einen nahestehenden Menschen verloren haben und dadurch eine Immobilie erben. So ein Erbe wirft für alle Angehörigen viele Fragen auf, die aufgrund der Emotionalität, aber auch aufgrund des komplexen Erbrechts nicht einfach zu beantworten sind.

Wenn Sie eine Immobilie erben, müssen Sie unbedingt darauf achten, die gesetzlichen Fristen und rechtlichen Regelungen einzuhalten. In diesem kurzen Ratgeber möchten wir Ihnen einen groben Überblick darüber geben und die wichtigsten Fragen für Sie klären.

Hinweis: Dieser Ratgeber ist keine Rechtsberatung und soll Ihnen lediglich als Kompass für eine erste Orientierung dienen. Um alle Fragen rund um Ihr Erbe vollumfänglich und rechtsverbindlich zu klären, bitten wir Sie, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu befragen. Wir unterstützen Sie aber gerne, bei der Ermittlung des Marktwertes und dem Verkauf Ihrer geerbten Immobilie.

Wer erbt eigentlich die Immobilie?

Die Erbfolge

Bevor Sie sich darüber Gedanken machen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen möchten, muss geklärt werden, wer überhaupt die Immobilie erbt. Denn wenn es weder einen Erbvertrag noch ein Testament gibt, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Und diese sieht wie folgt aus:

  • Zuerst erben Ehe- oder Lebenspartner oder Partnerin
  • gefolgt von den Kindern der verstorbenen Person
  • danach erben Enkel und Enkelin und weitere Nachkommen
  • und erst danach würden Eltern und anschließend Geschwister bzw. Nichten & Neffen erben

Da es oft mehrere Personen auf den Ebenen gibt, könnten Sie Teil einer Erbengemeinschaft sein, in der Sie sich gemeinsam über die Verwendung der Immobilie einigen müssen.

Möchten Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen?

Eine wichtige Entscheidung

Sobald die Frage geklärt ist, wer genau die Immobilie erbt, stellt sich die nächste große Frage:

  • Erbe annehmen oder ausschlagen?

Denn bei einem Erbe gilt, Sie können entweder alles erben oder nichts. Sich aus dem Nachlass die “Rosinen” herauszupicken und z.B. nur die Aktien und den prall gefüllten Sparstrumpf zu erben, aber das mit Hypotheken belastete Haus ausschlagen, geht nicht. Es gilt also gut zu überlegen, ob Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Für diese folgenschwere Entscheidung bleibt Ihnen nur eine knappe Frist von sechs Wochen. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald Sie vom Tod des Erblassers erfahren. Gibt es hingegen ein Testament oder einen Erbvertrag, beginnt diese Frist ab Eröffnung dieser Verfügung.

Aber aufgepasst, wenn Sie diese Frist versäumen, gilt das Erbe automatisch als angenommen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Ein Erbe ist nicht umsonst

Im ersten Schritt sollten Sie den Verkehrswert der Immobilie von einem Sachkundigen in Form eines Gutachtens ermitteln lassen. Hierbei wird aufgrund von Zustand, Größe, Lage und Ausstattung ein konkreter Marktwert berechnet. Dieses Gutachten ist die Grundlage zur Berechnung der anfallenden Erbschaftssteuer. Andernfalls könnte Ihr zuständiges Finanzamt den Wert einfach schätzen, auch zu Ihren Ungunsten.

Die Erbschaftssteuer ist, wie die meisten Steuerthemen, weitaus komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint. Bei folgendem Beispiel gehen wir von engen Angehörigen aus, die damit zur Erbschaftsklasse 1 zählen.

Allgemein gilt: Die Höhe der zu zahlenden Steuer ergibt sich aus der Steuerklasse und der Höhe des Erbes, das über dem jeweiligen Freibetrag liegt.

Die Freibeträge der Erbschaftssteuerklasse 1 liegen wie folgt:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben.
  • Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder können bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben.
  • Enkel können bis zu 200.000 Euro steuerfrei erben.
    Eltern und Großeltern können bis zu 100.000 Euro steuerfrei erben.

Bitte bedenken Sie, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung erben, müssen Sie dies innerhalb von drei Monaten Ihrem Finanzamt schriftlich mitteilen. Anschließend erhalten Sie von der Behörde eine Erbschaftssteuererklärung, die Sie ausfüllen müssen.

Wie werde ich rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie?

Der Grundbucheintrag

Wenn Sie für sich die Entscheidung getroffen haben, dass Sie das Erbe annehmen möchten, ist Folgendes zu tun.

Sie müssen beim Grundbuchamt die Berichtigung des Grundbucheintrags vornehmen lassen. Durch die Eintragung im Grundbuch werden Sie zum neuen Eigentümer oder Eigentümerin der Immobilie. Damit das funktioniert, benötigen Sie den Erbschein.

Aber wie funktioniert das genau?

Für die Übertragung des Eigentums sind meistens 2 Schritte nötig. Zum einen, der Erbschein und die Grundbuchberichtigung.

Wenn Ihnen eine Wohnung oder ein Haus vererbt wurde und Sie das Erbe angenommen haben, müssen Sie diese Änderung auch im Grundbuch hinterlegen lassen. Dies geschieht beim zuständigen Grundbuchamt, welches beim Amtsgericht im Bezirk des Verstorbenen angesiedelt ist. Mit diesem Vorgang wird der Erblasser ausgetragen und Sie als neuer Eigentümer eingetragen. Hierfür wird ein schriftlicher Berichtigungsantrag benötigt. Mit diesem Antrag müssen Sie zweifelsfrei nachweisen können, dass Sie berechtigter Erbe sind und damit neuer Eigentümer.

Unter Umständen reichen hierfür der Erbvertrag oder das notarielle Testament mit Eröffnungsvermerk des Nachlassgerichts, sofern die Erbfolge hieraus zweifelsfrei hervorgeht. Liegen diese Verfügungen nicht vor, wird ein Erbschein benötigt. Anders als der Erbschein, ist die Grundbuchberichtigung bis zwei Jahre nach dem Erbfall kostenfrei.

Der Erbschein ist in der Bundesrepublik Deutschland die amtliche Urkunde, mit der sich Erben als solche ausweisen und somit ihre Eigentumsrechte belegen können. Der Erbschein dokumentiert den Eigentumswechsel im Zuge eines Erbfalls. Dieser wird wiederum beim Nachlassgericht beantragt, welches ebenfalls beim Amtsgericht angesiedelt ist.

Wichtig: Wer einen Erbschein beantragt, nimmt das Erbe zugleich an. Es ist danach nicht mehr möglich, das Erbe auszuschlagen.

So unterstützen wir Sie bei Ihrer geerbten Immobilie.

Ihr Erstgespräch

Wir als Immobilienmakler haben uns seit vielen Jahren darauf spezialisiert, Personen, die eine Immobilie geerbt haben, bei der Ermittlung des Verkehrswertes oder dem Verkauf zu unterstützen. Gerne stehen wir Ihnen als Immobiliensachverständiger (DEKRA), sowie als vertrauter Ansprechpartner zur Seite, um auch in schwierigen Lebensumständen, wie es bei einem Tod der Fall ist, einen kühlen Kopf zu bewahren und für Sie die beste Lösung zu finden.

Mit einer professionellen Immobilienbewertung geben wir Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage, damit Sie alle Optionen für sich abwägen und die beste Entscheidung treffen können.

Im Falle eines Verkaufs übernehmen wir für Sie alle anfallenden Aufgaben und kommunizieren transparent mit allen beteiligten Parteien.

Unser Ziel für Sie ist der schnelle und erfolgreiche Verkauf zu einem Top-Preis.

Ratgeber „Immobilie geerbt“ – Kostenlose Informationen für Immobilieneigentümer.